Zur Nutzung von Mobile-Gutscheine.de ist eine Registrierung des Gutschein-Nutzers erforderlich.

Die Gutscheine auf Mobile-Gutscheine.de können einzeln erworben werden. Zusätzlich können Gutscheine über Partner-Aktionen erworben werden: Durch Vermarktungsaktionen mit Dritten im Rahmen von Partner-Aktionen/Kundenbindungsprogrammen kann der Gutschein-Nutzer ebenfalls einen oder mehrere Gutscheine in mobiler Form erhalten. Hierbei gelten immer diese AGB sowie gegebenenfalls die jeweiligen Aktionsbedingungen.

Ein Gutschein kann in digitaler Form auf einem mobilen Endgerät des Gutschein-Nutzers eingelöst werden.

Die Verfügbarkeit eines Gutscheines (wie oft dieser innerhalb eines bestimmten Zeitraumes eingelöst werden kann) ist immer in der Gutscheinübersicht angegeben. Der Gutschein-Anbieter muss den Gutschein innerhalb seiner Verfügbarkeit je einmal pro (Partner-)Aktion einlösen und alle Gutscheine entsprechend akzeptieren, die über mobile-gutscheine.de, seine mobilen Anwendungen sowie über Partnerseiten und White-Label-Portale generiert worden sind.

Ab Kauf des Gutscheines ist dieser einen Monat (30 Tage) gültig. Das Gültigkeitsdatum ist auf dem Gutschein vermerkt. Nach Ablauf der Gültigkeit verfällt das Gutschein-Angebot für den Nutzer.

Nach Kauf eines Gutscheines kann dieser direkt mobil aufgerufen werden. Zusätzlich erhält der Gutschein-Nutzer eine Bestätigungsmail an die angegebene E-Mail-Adresse, mit der er den Gutschein innerhalb seiner Gültigkeit aufrufen und dann mobil generieren kann.

Das mobile Generieren des Gutscheines ist unbedingt erforderlich, denn der Gutschein muss zur Einlösung in mobiler Version beim Gutschein-Anbieter vorgezeigt werden.

Für jede Einlösung muss ein separater Gutschein mobil generiert werden.

Das Gültigkeitsdatum des Angebotes ist immer auf dem Gutschein vermerkt. Nach Ablauf der Gültigkeit verfällt auch das Gutschein-Angebot.

Jeder Gutschein ist mit dem Namen des Gutschein-Nutzers, PLZ und Wohnort, sowie einem prüfbaren Gutschein-Code versehen, damit der jeweilige Anbieter die Gültigkeit des Gutscheines prüfen kann. Der digitale Gutschein dient dem Gutschein-Nutzer als Kontrollmöglichkeit, dass die Gutscheinwerte bzw. die auf dem Gutschein angegebenen Nutzungsbedingungen von Gutschein-Anbieter eingehalten werden.

Dem Gutschein-Anbieter muss auf Verlangen ein gültiger Lichtbildausweis von Gutschein- Nutzer vorgezeigt werden, damit der Anbieter die auf dem Gutschein angegebenen Kunden- daten prüfen kann.

Als Nachweis für die Einlösung ist der Gutschein-Anbieter berechtigt, den Gutschein nach Vorlage zu entwerten. Den mobilen Gutschein kann der Gutschein-Anbieter nach der Einlösung entweder direkt über das mobile Endgerät des Gutschein-Nutzers oder mit der Anbieter-Funktion in der mobile-gutscheine.de-App über ein eigenes mobiles Endgerät entwerten. Der Gutschein-Anbieter erhält eine Entwertungsbestätigung per Mail, welche auch als Nachweis für die Einlösung genutzt werden kann.

Online Shop-Gutscheine müssen laut Vorgabe des Gutschein-Anbieters mit den auf dem Gutschein angegebenen Einlösebedingungen via Internet eingelöst werden.

Die erworbenen Gutscheine und die sich darauf befindlichen Gutschein-Codes sind nichtauf Dritte übertragbar.

Es ist dem Gutschein-Nutzer untersagt, sich als ein und dieselbe Person mit mehreren unter- schiedlichen E-Mail-Adressen zu registrieren. Es ist dem Gutschein-Nutzer untersagt, bei der Angabe der Stammdaten oder bei Registrierung falsche Angaben zu machen. Die erworbenen Gutscheine sowie die sich darauf befindlichen Mobile-Gutschein.de-Codes sind nicht übertragbar.

Auf der Anzeige des Gutschein-Anbieters erkennt der Gutschein-Nutzer, ob vor dem Benutzen des Gutscheines eine Reservierung/Terminvereinbarung erwünscht ist. Bei telefonischer Absprache muss der Gutschein-Nutzer jedoch nicht mitteilen, dass er einen Gutschein besitzt und der Gutschein-Anbieter darf auch nicht danach fragen.

Bei der Bestellung oder vor Nutzung eines Gutschein-Angebotes muss das Personal auf den Gutschein hingewiesen werden. 2für1-Angebote müssen immer von zwei Personen wahrgenommen werden. Besuchen mehrere Personen den Gutschein-Anbieter, muss das Service-Personal vor Nutzung des Gutscheins erfragen, von welchen Personen das Gutschein-Angebot wahrgenommen wird.

Der mobile Gutschein muss immer auf dem mobilen Endgerät vorgezeigt werden. Eine Barauszahlung der Gutscheine ist nicht möglich.

Die Angebote sind nicht mit anderen Gutscheinen (ausgenommen bezahlter Wertgutschein), Tagesrabatten und wöchentlich wiederkehrenden Tagesrabatten sowie Bonusrabattsystemen/-Karten kombinierbar, jedoch muss der Gutschein bei Zahlung des regulären Preises gemäß Preisliste eingelöst werden.

Die Gutscheine haben an bundesweiten gesetzlichen Feiertagen wie Karfreitag, Ostermontag, Maifeiertag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der Deutschen Einheit sowie an bundeslandspezifischen gesetzlichen Feiertagen bezogen auf den Standort des jeweiligen Gutschein-Anbieters keine Gültigkeit. Ebenso gelten sie nicht am Ostersonntag, Pfingstsonntag, Muttertag, Valentinstag und in der Zeit vom 24.12. bis einschließlich 01.01. sowie bei Betriebsferien und Ruhetagen des Gutschein-Anbieters.

Die Gutscheine müssen ebenso bei Sonderveranstaltungen und geschlossenen Gesellschaften nicht anerkannt werden. Sonderveranstaltungen im Sinne der Regeln sind Veranstaltungen, bei denen der Zugang für Kunden mit oder ohne Gutschein während der aktuellen Öffnungszeiten wegen einer geschlossenen Gesellschaft nicht gewährt wird. Wird vom Gutschein-Nutzer explizit ein separater Raum für Feierlichkeiten angemietet, haben die Gutscheine für diese Gesellschaft ebenfalls keine Gültigkeit.

Sollte auf dem Angebot eines teilnehmenden Gutschein-Anbieters eine Sondervereinbarung vermerkt sein, die von diesen Regeln abweicht, so hat diese selbstverständlich ihre Gültigkeit.

Online-Angebote können nur auf der angegebenen Webseite mit dem jeweiligen Mobile-Gutscheine.de-Code eingelöst werden.

Sollten interne Vereinbarungen über Freikarten zwischen dem Gutschein-Anbieter und seinem Lieferanten bestehen, so betreffen diese Vereinbarungen diesen Anzeigenvertrag nicht.

Einem Gutschein-Anbieter ist es unter keinen Umständen gestattet, die Gutscheine anderer Gutschein-Anbieter einzulösen.

Bei der Einlösung des Gutscheins dürfen dem Gutschein-Nutzer keinerlei Nachteile in Qualität, Quantität, Service etc. durch den Gutschein-Anbieter entstehen. Der Gutschein- Anbieter verpflichtet sich, keine separaten Preislisten usw. für den Gutschein-Nutzer zu erstellen und auch in seine Preisliste keine Ausnahmen, Unterteilungen oder separaten Überschriften einzufügen.

Sollte ein Gutschein-Anbieter den Gutschein-Nutzer bei der Einlösung des Angebotes um die Angabe von personenbezogenen Daten bitten, so erfolgen alle Angaben seitens des Gutschein-Nutzers auf freiwilliger Basis. Ein Gutschein-Nutzer ist zu keinem Zeitpunkt zur Bekanntgabe seiner persönlichen Daten verpflichtet, um ein Gutschein-Angebot nutzen zu können. Ausgenommen davon sind die auf dem mobilen Gutschein vermerkten personenbezogenen Daten des Gutschein-Nutzers, mit denen der Gutschein-Anbieter die Gültigkeit des Gutscheines prüfen kann.

Alle Gutschein-Nutzer, die bei der Einlösung der Kategorien 2für1-Restaurant, 2für1-Spezial, 2für1-Schnellrestaurant sowie SI, FA, 4für2 beteiligt sind, müssen jeweils mindestens 1 kostenpflichtiges Getränk bestellen (Ausnahme: Menüs, welche bereits ein Getränk beinhalten).

Bei Gutscheinen in den Kategorien 2für1-Restaurant, 2für1-Spezial und 2für1-Schnellrestaurant muss das Service-Personal vor Nutzung des Gutscheins erfragen, ob ein und gegebenenfalls welches Alternativangebot (Single, Family, Friends) wahrgenommen wird (wenn vorhanden).

Gutschein-Angebote für die Gastronomie beziehen sich auf alle Preislisten, auch Sonder-, Aktions-, Tages-, Wochen-, Monats- und Saisonkarten sowie mündliche Empfehlungen

Bei niedergeschriebenen Ermäßigungen/Aktionen auf die Preislisten, die länger als eine Woche ohne Unterbrechung gelten, muss der Gutschein mit dem rabattierten Preis eingelöst werden (Ausnahme: Systemgastronomie).

Ein Gutschein-Angebot für Hauptgerichte beinhaltet immer auch Beilage und definiert sich wie folgt: Ein Hauptgericht enthält Fisch oder Fleisch und Beilage und wird nach einer eventuellen Vorspeise serviert. Hauptgerichte sind Lamm-, Schweine-, Kalbs-, Rinder-, Fisch- oder Wildgerichte, Pizza, Nudel-, Pfannen-, Salat- sowie vegetarische/vegane Gerichte und Ähnliches. Beilagen sind Pommes Frites, Reis, Bratkartoffeln, Knödel, Nudeln, Beilagen-Salate und Ähnliches. Ein Hauptgericht muss mind. eine Beilage beinhalten oder mehrere gemäß Preislisten. Die genannte Pflichtbeilage darf nicht separat berechnet werden, auch wenn diese separat in den Preislisten aufgeführt ist.

Keine Hauptgerichte im Sinne der Regeln sind Buffets, reduzierte Mittagsangebote (10.00 – 15.00 Uhr), Brunch, Suppen, Beilagensalate, Mehr-Personen-Platten, Vorspeisen und Desserts. Vor- und Nachspeisen sowie Getränke werden gemäß der Speisen- und Getränkekarte abgerechnet.

Ein Frühstücksangebot besteht üblicherweise aus Backwaren wie Brot, Toastbrot, Brötchen oder anderem Kleingebäck wie Croissants mit Butter oder Margarine und verschiedenen Aufstrichen wie Marmelade, Honig, Nuss-Nougat-Creme und Belägen wie Wurst, Schinken, Lachs und Käse sowie Quark, einem Frühstücksei oder anderen Eivariationen, Saft, Müsli, Frühstücksflocken, Joghurt oder Obst. Alle Frühstückskomponenten gemäß oben genannter Definition sind Bestandteil des Frühstücksangebotes und dürfen nicht separat berechnet werden, auch wenn sie separat in den Preislisten aufgeführt sind. Wird ausschließlich ein Frühstücksbuffet angeboten, ist der Gutschein darauf einzulösen.

Für Speisen zum Mitnehmen und für gelieferte Speisen haben die Gutscheine grundsätzlich keine Gültigkeit (Ausnahme: Kategorie Schnellrestaurants, jeweils beim Gutschein-Anbieter zu erfragen sowie Zusätze Homeservice und Abholung).

Die Gutschein-Angebote gelten immer innerhalb der aktuellen Öffnungszeiten des Gutschein- Anbieters.