Für den Kauf der Gutscheine sind folgende Regeln zu beachten:


Zur Nutzung von Mobile-Gutscheine.de ist eine Registrierung erforderlich.

Erwerb eines Gutscheines über Mobile-Gutscheine.de:

Einzelkauf mit Guthaben: Der Gutschein-Nutzer kann ein Guthaben-Konto einrichten, darauf Guthaben aufladen und damit die Gutscheine einzeln erwerben.

Vorteil: Sie erhalten für die Aufladung Guthaben geschenkt und müssen nicht jeden Gutschein separat bezahlen.

Erwerb eines Gutscheines über Partner-Aktionen: Durch Vermarktungsaktionen mit Dritten im Rahmen von Partner-Aktionen/Kundenbindungsprogrammen kann der Gutschein-Nutzer ebenfalls einen oder mehrere Gutscheine in mobiler Form erhalten. Hierbei gelten immer diese AGB sowie gegebenenfalls die jeweiligen Aktionsbedingungen.

Ein Gutschein kann in digitaler Form auf einem mobilen Endgerät des Gutschein-Nutzers eingelöst werden.

Gutscheine können pro Gutschein-Nutzer jeweils einmal innerhalb des vom Anbieter angegebenen Einlöseintervalls eingelöst werden. Die Verfügbarkeit eines Gutscheines (wie oft dieser innerhalb eines bestimmten Zeitraumes eingelöst werden kann) ist in der Gutscheinübersicht angegeben.

Ab Kauf des Gutscheines ist dieser einen Monat (30 Tage) gültig. Das Gültigkeitsdatum ist auf dem Gutschein vermerkt. Nach Ablauf der Gültigkeit verfällt das Gutschein-Angebot für den Nutzer.

Nach Kauf eines Gutscheines kann dieser direkt mobil aufgerufen werden. Zusätzlich erhält der Gutschein-Nutzer eine Bestätigungsmail an die angegebene E-Mail-Adresse, mit der er den Gutschein innerhalb seiner Gültigkeit aufrufen und dann mobil generieren kann.

Das mobile Generieren des Gutscheines ist unbedingt erforderlich, denn der Gutschein muss zur Einlösung in mobiler Version beim Gutschein-Anbieter vorgezeigt werden.

Jeder Gutschein ist mit dem Namen des Gutschein-Nutzers, PLZ und Wohnort sowie einem prüfbaren Mobile-Gutscheine.de-Code versehen, damit der jeweilige Anbieter die Gültigkeit des Gutscheines prüfen kann.

Es ist dem Gutschein-Nutzer untersagt, sich als ein und dieselbe Person mit mehreren unterschiedlichen E-Mail-Adressen zu registrieren. Es ist dem Gutschein-Nutzer untersagt, bei der Angabe der Stammdaten oder bei Registrierung falsche Angaben zu machen. Die erworbenen Gutscheine sowie die sich darauf befindlichen Mobile-Gutschein.de-Codes sind nicht übertragbar.



Für die Einlösung der Gutscheine sind folgende Regeln zu beachten:


  1. Das mobile Generieren des Gutscheines ist unbedingt erforderlich, denn der Gutschein muss zur Einlösung immer beim Gutschein-Anbieter in digitaler Form vorgezeigt werden.
  2. Jeder Gutschein ist mit dem Namen des Gutschein-Nutzers, PLZ und Wohnort, sowie einem prüfbaren Mobile-Gutscheine.de-Code versehen, damit der jeweilige Anbieter die Gültigkeit des Gutscheines prüfen kann.
  3. Dem Gutschein-Anbieter muss auf Verlangen ein gültiger Lichtbildausweis vom Gutschein-Nutzer vorgezeigt werden, damit der Anbieter die auf dem Gutschein angegebenen Kundendaten prüfen kann.
  4. Als Nachweis für die Einlösung ist der Gutschein-Anbieter berechtigt, den Gutschein nach Vorlage zu entwerten. Der Anbieter kann den Gutschein nach der Einlösung entweder direkt über das mobile Endgerät des Gutschein-Nutzers oder mit der Anbieter-Funktion in der Mobile-Gutscheine.de-App über ein eigenes mobiles Endgerät entwerten.
  5. Auf dem Gutschein des Gutschein-Anbieters erkennt der Gutschein-Nutzer, ob vor dem Benutzen des Gutscheines eine Reservierung/Terminvereinbarung erwünscht ist. Bei telefonischer Absprache muss der Gutschein-Nutzer jedoch nicht mitteilen, dass er einen Gutschein besitzt und der Gutschein-Anbieter darf auch nicht danach fragen.
  6. Bei der Bestellung oder vor Nutzung des Gutschein-Angebotes muss das Personal auf den Gutschein hingewiesen werden.
  7. 2für1-Angebote müssen immer von zwei Personen wahrgenommen werden. Sollte der Gutschein-Nutzer den Gutschein-Anbieter mit mehreren Personen besuchen, muss das Service-Personal vor Nutzung des Gutscheins erfragen, von welchen Personen das Gutschein-Angebot wahrgenommen wird.
  8. Eine Barauszahlung der Gutscheine ist nicht möglich.
  9. Der Gutschein ist nicht mit anderen Gutscheinen, Tagesrabatten und wöchentlich wiederkehrenden Tagesrabatten sowie Bonusrabattsstemen/-Karten kombinierbar, jedoch muss der Gutschein bei Zahlung des regulären Preises gemäß Preisliste eingelöst werden.
  10. Bei niedergeschriebenen Ermäßigungen/Aktionen auf die Preisliste, die länger als eine Woche ohne Unterbrechung gelten, muss der Gutschein mit dem rabattierten Preis eingelöst werden (Ausnahme: Systemgastronomie)
  11. Die Gutscheine haben an bundesweiten Feiertagen wie Karfreitag, Ostermontag, Maifeiertag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der deutschen Einheit sowie an bundeslandspezifischen Feiertagen bezogen auf den Standort des jeweiligen Gutschein-Anbieters keine Gültigkeit. Ebenso gelten sie nicht am Ostersonntag, Pfingstsonntag, Muttertag, Valentinstag und in der Zeit vom 24.12. bis einschließlich 01.01..
  12. Die Gutscheine müssen ebenso bei Sonderveranstaltungen und geschlossenen Gesellschaften nicht anerkannt werden. Sonderveranstaltungen im Sinne der Mobile-Gutscheine-Regeln sind Veranstaltungen, bei denen der Zugang für Kunden mit oder ohne Gutschein während der aktuellen Öffnungszeiten wegen einer geschlossenen Gesellschaft nicht gewährt wird. Wird vom Gutschein-Nutzer explizit ein separater Raum für Feierlichkeiten angemietet, hat der Gutschein für diese Gesellschaft ebenfalls keine Gültigkeit.
  13. Sollte auf dem Angebot eines teilnehmenden Gutschein-Anbieters eine Sondervereinbarung vermerkt sein, die von diesen Regeln abweicht, so hat diese selbstverständlich ihre Gültigkeit.
  14. Einem Gutschein-Anbieter ist es unter keinen Umständen gestattet, die Gutscheine anderer Gutschein-Anbieter der VMG mbH einzulösen.
  15. Bei der Einlösung des Gutscheins entstehen Ihnen keinerlei Nachteile in Qualität, Quantität, Service etc. durch den Gutschein-Anbieter.
  16. Sie sind bei der Einlösung zu keinem Zeitpunkt zur Angabe Ihrer personenbezogenen Daten verpflichtet. Alle Angaben Ihrerseits hierzu an den Gutschein-Anbieter erfolgen lediglich auf freiwilliger Basis.
  17. Bei Nicht-Einhaltung der oben genannten Punkte in den Regeln und Zusatzvereinbarungen ist der Gutschein-Anbieter nicht verpflichtet, den Gutschein einzulösen.
Vereinbarte Zusatzregeln für die Gastronomie zur Handhabung der Gutscheine zwischen Gutschein-Anbieter und Gutschein-Nutzer:
  1. Alle Gutschein-Nutzer, die bei der Einlösung von Gutscheinen für 2für1-Restaurants, 2für1-Mittagstisch und 2für1-Schnellrestaurants sowie SI, FA, 4für2 beteiligt sind, müssen jeweils mindestens 1 kostenpflichtiges Getränk bestellen (Ausnahme: Menüs, welche bereits ein Getränk beinhalten).
  2. Das Service-Personal muss vor Nutzung des Gutscheines erfragen, ob ein und gegebenenfalls welches Alternativangebot (Single, Family, Friends) wahrgenommen wird (wenn vorhanden).
  3. Bei Nutzung von Home- oder Abholservice muss der Gutschein-Nutzer bereits bei der Bestellung auf den Gutschein hinweisen.
  4. Gutschein-Angebote für die Gastronomie beziehen sich auf alle Preislisten, auch Sonder-, Aktions-, Tages-, Wochen-, Monats- und Saisonkarten sowie mündliche Empfehlungen. (Ausnahme: s. Allgemeine Regeln)
  5. Gutschein-Angebote für Hauptgerichte beinhaltet immer auch Beilagen und definieren sich wie folgt: Ein Hauptgericht enthält Fisch oder Fleisch und Beilage und wird nach einer eventuellen Vorspeise serviert. Hauptgerichte sind zum Beispiel Lamm-, Schweine-, Kalbs-, Rinder-, Fisch- oder Wildgerichte, Pizza, Nudel-, Pfannen- sowie vegetarische/vegane Gerichte und Ähnliches.
  6. Keine Hauptgerichte im Sinne der Mobile-Gutscheine.de-Regeln sind Buffets, Menüs, reduzierte Mittagsangebote, Brunch, Suppen, Beilagen-Salate, Mehr-Personen-Platten, Vorspeisen und Desserts. Vor- und Nachspeisen sowie Getränke werden gemäß der Speisen- und Getränkekarte abgerechnet.
  7. Ein Frühstückangebot besteht üblicherweise aus Backwaren wie Brot, Toastbrot, Brötchen oder anderem Kleingebäck wie Croissants mit Butter oder Margarine und verschiedenen Aufstrichen wie Marmelade, Honig, Nuss-Nougat-Creme und Belägen wie Wurst, Schinken, Lachs und Käse sowie Quark, einem Frühstücksei oder anderen Ei-Variationen, Saft, Müsli, Frühstücksflocken, Joghurt oder Obst. Alle Frühstückskomponenten gemäß oben genannter Definition sind Bestandteil des Frühstücksangebotes und dürfen nicht separat berechnet werden, auch wenn sie separat in den Preislisten aufgeführt sind.
  8. Für Speisen zum Mitnehmen und gelieferte Speisen haben die Gutscheine grundsätzlich keine Gültigkeit. (Ausnahme: Kategorie Schnellrestaurants sowie Homeservice und Abholung, jeweils beim Gutschein-Anbieter zu erfragen).
  9. Die Gutscheine gelten immer während der aktuellen Öffnungszeiten (Ausnahme siehe Hinweis Einlösung der Gutscheine Punkt 10 und 11)